
Ceuta und Melilla: Grenzen bleiben bis zum 31. Juli um Mitternacht geschlossen
Das Innenministerium hat im Amtsblatt eine Verordnung veröffentlicht, die die Einreise von Saisonarbeitern aus Ländern verbietet, deren Grenzen zu Spanien geschlossen sind.
Vorbehaltlich möglicher Änderungen kündigte die Anordnung des Innenministeriums an, dass die Grenzposten in Ceuta und Melilla bis zum 31. Juli 2020 um Mitternacht geschlossen bleiben, berichtet EFE.
Der Ministerialerlass besagt, dass Spanien die Einreise für Grenz- und Saisonarbeiter aus Staaten, die ihre Grenzen geschlossen gehalten haben, einschränkt, da es für sie unmöglich ist, nach Beendigung ihrer beruflichen Tätigkeit zurückzukehren.
Die Verordnung legt auch die neuen Kriterien für die Verweigerung der Einreise für Reisende aus Drittländern in die EU aus Gründen der öffentlichen Gesundheit aufgrund der Gesundheitskrise der Covid-19 fest.
Die Verordnung bezieht sich auf die neue Empfehlung des EU-Rates vom 16. Juli, die die Liste der Länder ändert, für die die Einschränkungen nicht gelten, darunter Serbien und Montenegro, wo sich die epidemiologische Situation verschlechtert hat.
So sind Marokko, Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Neuseeland, Ruanda und Südkorea von der vorübergehenden Beschränkung der nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU über die Außengrenzen nicht betroffen.