
Wiederaufnahme des Flugbetriebs ab dem 7. Februar
Die Regierung beschließt die Wiedereröffnung des Luftraums für Flüge von und nach Marokko ab dem 7. Februar 2022.
Diese Entscheidung erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen für die Verwaltung des gesundheitlichen Notstands, aber auch auf der Grundlage der Empfehlungen des wissenschaftlichen und technischen Ausschusses und unter Berücksichtigung der Entwicklung der epidemiologischen Situation in Marokko.
In einer Erklärung der Regierung hieß es am Donnerstag, dass ein technisches Komitee derzeit die Verfahren und notwendigen Maßnahmen an den Grenzübergängen und die Anforderungen an die Reisenden prüfe, die zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben würden, um mit der Umsetzung dieser Entscheidung Schritt zu halten.
Die Regierung appelliert an die Bürgerinnen, weiterhin alle Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und alle diesbezüglichen Anweisungen der Behörden zu befolgen, und ruft dazu auf, die Einnahme der notwendigen Impfdosen zu beschleunigen und den Impfzyklus zu vervollständigen, insbesondere mit der dritten Dosis, um die „nationale Solidarität“ angesichts der Pandemie zu verkörpern.