
Das Eid-Al-Adha-Gebet, das für Freitag, den 31. Juli, vorgesehen ist, ist in Mosalas und Moscheen nicht erlaubt.
Das Eid-Al-Adha-Gebet, das für Freitag, den 31. Juli, vorgesehen ist, ist in Mosalas und Moscheen nicht erlaubt. Die Marokkaner werden vom Ministerium für habituelle und islamische Angelegenheiten gebeten, zu Hause zu beten.
In einer Erklärung gab das Ministerium für habituelle und islamische Angelegenheiten am Freitag, den 24. Juli 2020 bekannt, dass „die Prävention gegen Covid-19 es nicht erlaubt, das Gebet [von Eid Al-Adha] in den „Mossalas“ und Moscheen durchzuführen, das in Häusern durchgeführt werden kann“.
Seit dem 15. Juli 2020 können die Marokkaner nach viermonatiger Gefangenschaft wegen der Coronavirus-Krise wieder gemeinsam in den Moscheen des Königreichs ihre Gebete verrichten.
Seit diesem Datum haben die Moscheen ihre Türen wieder für die Gläubigen geöffnet. Alle Gebete, mit Ausnahme der Freitagsgebete, sind erlaubt.