Der Zoll gewährt MREs einen Gefallen
Die Zoll- und indirekte Steuerverwaltung (ADII) hat beschlossen, die Frist für die vorübergehende Zulassung (AT) von Fahrzeugen von im Ausland lebenden Marokkanern (MRE) und im Ausland zugelassenen ausländischen Touristen bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern, ohne dass es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
In einer Pressemitteilung teilte der Zoll den Touristen und MRE mit, dass er beschlossen habe, die Gültigkeitsdauer der vorübergehenden Zulassungen (AT) von Personenfahrzeugen bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern, ohne streitige Konsequenzen aufgrund der anhaltenden Schwierigkeiten beim Reisen im Ausland.
Diese Maßnahme wird für Personenkraftwagen, zugelassene Motorräder und Sportboote angewendet, die 2020, 2021 oder in der ersten Hälfte des Jahres 2022 fällig werden, teilt die gleiche Quelle mit.
Der Zoll fordert die Inhaber der betroffenen ATs oder die zur Nutzung dieser Fahrzeuge berechtigten Personen (Nachkommen, Vorfahren und Ehepartner, die alle außerhalb Marokkos ansässig sind) außerdem auf, sich an die Zolldienststellen zu wenden, die ihrem Wohnort in Marokko am nächsten liegen, um die neuen AT-Karten abzuholen.