Details zu den Einreisebedingungen nach Marokko
Die Veröffentlichung des Regierungskommuniqués über die neuen Einreisebedingungen der marokkanischen Staatsangehörigen und der in Marokko lebenden Ausländer auf dem Staatsgebiet warf eine Welle von Fragen auf. Das Außenministerium gibt einige Details bekannt.
Der Minister für auswärtige Angelegenheiten, afrikanische Zusammenarbeit und im Ausland lebende Marokkaner, Nasser Bourita, erläuterte bestimmte praktische Vorkehrungen für die Umsetzung des Sonderverfahrens für die Einreise in das Hoheitsgebiet, berichtet Panorama Post.
Um in das Staatsgebiet einzureisen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein :
1. Für Länder, insbesondere in Afrika, in denen es absolut nicht möglich ist, PCR- oder serologische Tests durchzuführen, bestehen Kontakte zu den Behörden dieser befreundeten Länder, um so schnell wie möglich geeignete Lösungen zu finden.
2. Bei Personen, die beabsichtigen, mit dem Auto über die Häfen von Sète (Frankreich) und Genua (Italien) nach Marokko zu kommen und deren Gültigkeit des Tests unter der Zeit der Straßenfahrt liegt, wird an Bord ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt Vom Boot.
3. Aufgrund des außergewöhnlichen Charakters des derzeitigen Betriebs wird eine Entschädigung zwischen Fluggesellschaften aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht möglich. Folglich sind nur Tickets gültig, die bei Royal Air Maroc und Air Arabia gekauft wurden.
4. Die Flugplanung betrifft nicht nur Länder, die traditionell direkt von Marokko aus bedient werden. Dies könnte auch Länder betreffen, in denen Marokkaner mit Wohnsitz im Ausland oder Ausländer mit Wohnsitz in Marokko nachfragen.
5. Kinder unter 11 Jahren sind vom PCR-Test ausgenommen.
6. Marokkaner mit Wohnsitz im Ausland, Ausländer mit Wohnsitz oder ohne Wohnsitz in Marokko und marokkanische Studenten, die an ausländischen Universitäten eingeschrieben sind, können das Staatsgebiet auf demselben See- und Luftweg verlassen.
Für weitere Informationen können sich Interessenten an das Call Center (+212.537. 66.33.00) oder die Krisenzelle (+212.666.89.11.05, +212.662.01.34.36, +212.537.67.6218) wenden. innerhalb des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, afrikanische Zusammenarbeit und im Ausland lebende Marokkaner.