
Deutschland: Bundesarbeitsgericht entscheidet gegen Kopftuchverbot in Berlin
Das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt (südwestlich von Berlin) hat am Donnerstag entschieden, dass das vollständige Verbot des Tragens des islamischen Schleiers durch Lehrerinnen im Neutralitätsrecht des Landes Berlin verfassungswidrig ist.
Eine Gerichtssprecherin, die von der Deutschen Welle (DW) zitiert wird, sagte, das Gericht habe gestern eine Berufung des Landes Berlin gegen das Urteil des Landgerichts abgelehnt, das im November 2018 eine Entschädigung von rund 5.159 Euro für einen muslimischen Lehrer angeordnet hatte. Die muslimische Lehrerin war von ihrem Arbeitsplatz suspendiert worden, weil sie ein Kopftuch getragen hatte.
Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag entschieden, dass der Artikel des Neutralitätsgesetzes vom 27. Januar 2005 zur Änderung von Artikel 29 der Verfassung des Landes Berlin eine „Diskriminierung von Frauen aufgrund ihrer Religion“ darstellt. Es forderte daher die Änderung des zweiten Absatzes dieses Textes, der Lehrerinnen an den öffentlichen Schulen Berlins nicht nur das Tragen von Kopftüchern, sondern auch das Tragen religiöser Kleidung und von Symbolen wie Kreuz und Kippa verbietet.
Laut der Sprecherin des Bundesgerichts ist das Verbot „nicht rechtmäßig“ und die konkreten Punkte, die es rechtfertigen sollen, müssen festgelegt werden. Sie fügte hinzu, dass „die bisher geltenden Vorschriften die Religionsfreiheit der Lehrer verletzen.
Die DW weist darauf hin, dass das Neutralitaetsgesetz immer wieder zu Kontroversen innerhalb der Berliner Regierung gefuehrt hat. Während der Bildungsminister den Text für „verfassungsgemäß und objektiv“ gehalten hatte, war der Landesjustizminister gegenteiliger Meinung.