
Deutschland: Verbrennung des Leichnams eines marokkanischen Staatsbürgers
Das Generalkonsulat des Königreichs Marokko in Frankfurt hat sich mit dem Fall der Verbrennung des Leichnams eines marokkanischen Staatsbürgers durch die deutschen Behörden befasst.
Das Konsulat teilte in einer Erklärung mit, dass die zuständigen deutschen Behörden am 29. Dezember 2021 den Leichnam eines marokkanischen Staatsbürgers verbrannt hätten, ohne das Konsulat über seinen Tod zu informieren oder nach seiner in Frankfurt lebenden Familie zu suchen, wie es in solchen Fällen üblich war.
In der Erklärung heißt es, dass der Generalkonsul, Buthaina Al-Kurdudi Al-Kalali, die Schwester des Verstorbenen empfangen und ihr sein Beileid ausgesprochen habe.
In dem Bericht heißt es weiter, dass die Betroffene den Interessen des Konsulats mitteilte, dass ihr Bruder noch lebe, an einer Krankheit leide und allein in einer vom deutschen Staat an Menschen mit Behinderungen vergebenen Sozialwohnung in Frankfurt wohne, und dass seine Familie bis mehrere Tage später keine Kenntnis von der Nachricht seines Todes und der Verbrennung seiner Leiche erhalten habe.
Als Antwort auf die Informationen der Schwester des Verstorbenen erklärte ihr der Generalkonsul, dass diese Maßnahme der deutschen Behörden einen Präzedenzfall dieser Art und einen eklatanten Verstoß gegen die festgelegten Verfahren darstelle.
In der Mitteilung heißt es, das Generalkonsulat habe sich beeilt, an die betreffende deutsche Behörde, die die volle Verantwortung in dieser Angelegenheit trage, zu schreiben, um sich nach den Umständen und Gründen zu erkundigen, die die Umsetzung dieses Prozesses beschleunigt hätten, der zu einer Verletzung der Heiligkeit und Würde des Verstorbenen geführt habe.
Das marokkanische Konsulat wartet noch immer auf die Antwort der zuständigen deutschen Behörden und verfolgt den Fall weiter, um die Würde aller marokkanischen Bürger in ihrem Wohnsitzland zu gewährleisten, heißt es in der gleichen Erklärung.