
Ende des Leids der im Ausland lebenden Marokkaner mit Eheverträgen
Die parlamentarische Kommission für Justiz, Gesetzgebung und Menschenrechte hat einstimmig einen Gesetzesvorschlag zur Änderung und Vervollständigung des Artikels 15 des Gesetzes Nr. 70.03 als Familiengesetzbuch angenommen, der den Leiden der marokkanischen Gemeinschaft bei der Registrierung von Eheverträgen ein Ende setzt.
Dieser Vorschlag wird es Marokkanern mit Wohnsitz im Ausland ermöglichen, Kopien von Eheverträgen bei den konsularischen Diensten des Wohnsitzes des Antragstellers einzureichen, und nicht wie bisher genau an dem Ort, an dem der Vertrag geschlossen wurde.
Es wurde vereinbart, den Vorschlag so anzunehmen, wie er vom Haus der Ratsmitglieder zurückgegeben wurde, da die Regierung einige der vorgeschlagenen Änderungen abgelehnt hat.