
Für „geimpfte Personen“, die ins Ausland reisen wollen, ist keine Genehmigung erforderlich!
Menschen mit einem „Impfpass“ können Marokko ohne besondere Genehmigung verlassen, im Gegensatz zu ungeimpften Menschen, bestätigten offizielle Quellen heute, im Gegensatz zu den Gerüchten, die in den sozialen Netzwerken kursieren und die behaupten, dass Marokkaner, die als Touristen ins Ausland gehen wollen, das Territorium nicht verlassen dürfen, außer aus einem „zwingenden Grund, der es rechtfertigen kann“, und mit der Notwendigkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu haben!…
So können auch Personen mit einem „Vaccine Pass“ ohne Einschränkung durch das ganze Land reisen und sich nach 23 Uhr bewegen. Dieselben Quellen bestätigen, dass die Pressemitteilung vom 5. Juni (siehe Anhang) immer noch in Kraft ist und somit ihre Gültigkeit behält. Natürlich müssen auch die Bedingungen für den Zugang zum Bestimmungsland beachtet werden.
Denken Sie daran, dass eine Person zwei Wochen nach der Verabreichung der letzten Dosis als vollständig geimpft gilt (2 Dosen bei Zweidosis-Impfstoffen und eine Dosis bei Einzeldosis-Impfstoffen).