
Hier sind die neuen Gesundheitsbestimmungen für Reisen nach Marokko
Marokko hat am Montag, 12. Juli, die Gesundheitsbestimmungen für internationale Reisen aktualisiert. Das Gesundheitsministerium legt insbesondere die Maßnahmen fest, die für im Ausland lebende Marokkaner (MRE) und ausländische Touristen, die aus Ländern der Listen A und B kommen, zu beachten sind. Ohne dabei die üblichen Maßnahmen und die Liste der im Königreich akzeptierten Impfstoffe zu vergessen.
Im Ausland lebende Marokkaner (MRE) und ausländische Touristen, die aus Ländern der Liste A kommen, müssen ein Zertifikat vorlegen, das bescheinigt, dass sie mit einem der in Marokko akzeptierten Impfstoffe – Astrazeneca-SK Bio, Sinopharm, Sputnik, Pfizer/BioNTech, Janssen (Johnson & Johnson), Covishield (Serum Institute of India), Moderna und Sinovac – vollständig geimpft sind, sagte der Gesundheitsminister. Reisende, die nicht oder unvollständig geimpft sind, müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der weniger als 72 Stunden zurückliegt (Zeit zwischen Probenahme und Einsteigen).
Für Reisende, die aus Ländern der Liste B kommen, müssen vollständig geimpfte Personen eine Bescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass sie mit einem der in Marokko akzeptierten Impfstoffe vollständig geimpft wurden, und einen negativen PCR-Test vorlegen, der weniger als 48 Stunden zurückliegt (Zeit zwischen Probenahme und Einreise). Nicht oder unvollständig geimpfte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der weniger als 48 Stunden zurückliegt (Zeit zwischen Probenahme und Aufstallung), und eine kontrollierte Quarantäne von 10 Tagen auf Kosten der betreffenden Person in einer der zuvor von den örtlichen Behörden benannten Einrichtungen einhalten, wobei am 9ᵉ Tag ein Kontroll-PCR-Test durchgeführt wird.
Marokkanische Staatsbürger oder aus Marokko stammende Personen, die aus Ländern der B-Liste kommen, halten dagegen 5 Tage lang Selbstisolation zu Hause ein und führen am 5ᵉ Tag einen Screening-Test (antigener Schnelltest oder PCR) durch. Die gemeinsamen Maßnahmen betreffen ein Gesundheitsformular für Passagiere, das vor dem Einsteigen online heruntergeladen werden muss (und auch an Bord des Flugzeugs oder Schiffs verteilt wird), das ordnungsgemäß ausgefüllt werden muss und die Adresse des Passagiers sowie zwei Telefonnummern enthält, um ihn gegebenenfalls während der 10 Tage nach der Ankunft auf dem nationalen Territorium zu lokalisieren, heißt es im Dokument des Gesundheitsministeriums.
Diese Maßnahmen betreffen auch die Einhaltung der Hygienemaßnahmen, die in Marokko erlassen wurden, um die Ausbreitung des Coronavirus und seiner Varianten einzudämmen: Tragen einer Maske im Freien, körperliche Distanzierung und Händehygiene. Kinder unter 11 Jahren sind unabhängig von ihrer Herkunft von der PCR-Untersuchung ausgenommen, so das Ministerium.