
Inkrafttreten des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen in Marokko
Mit dem vollständigen Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 13.31 über das Recht auf Zugang zu Informationen in Marokko wird der Internationale Tag des allgemeinen Zugangs zu Informationen am 28. September gefeiert.
„Dieses Inkrafttreten tritt nach einem Zeitraum von zwei Jahren in Kraft, der den von der Umsetzung dieses Gesetzes betroffenen Institutionen und Organen gewährt wird, um die notwendigen Maßnahmen für seine Anwendung zu ergreifen“, erklärte das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Verwaltungsreform in einer Erklärung.
In diesem Sinne wurden mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Bestimmungen dieses Gesetzes umzusetzen, in Übereinstimmung mit Artikel 27 der Verfassung, der besagt, dass die Bürger das Recht auf Zugang zu Informationen haben, die sich im Besitz der öffentlichen Verwaltung, der gewählten Institutionen und der für den öffentlichen Dienst zuständigen Organe sowie der von Marokko ratifizierten Chartas und internationalen Übereinkommen befinden.
Seit der Verkündung dieses Gesetzes wurden Verfahren und Maßnahmen als Teil eines Fahrplans für den Zeitraum 2018-2020 einschließlich organisatorischer Richtlinien ergriffen.
„Die betroffenen Verwaltungen und Institutionen müssen diese Richtlinien einhalten, um die Umsetzung dieses Gesetzes zu gewährleisten, und zwar auf der Ebene des Informationsmanagements, der proaktiven Veröffentlichung, der Entgegennahme und Bearbeitung von Informationsanfragen sowie der Sensibilisierung und Unterstützung“, so die Pressemitteilung weiter.
Gegenwärtig sind insgesamt 1.148 Personen in Ministerialabteilungen und öffentlichen Einrichtungen mit Informationsaufgaben betraut, sagte dieselbe Quelle und erinnerte dabei an die beiden im Juni und Juli 2019 abgehaltenen Schulungsveranstaltungen für Ausbilder im Bereich des Zugangs zu Informationen.
Es wurde auch ein Informationsportal eingerichtet, www.chafafiya.ma, das es den von ihren Verwaltungen und betroffenen Institutionen ernannten „Informationsbeauftragten“ ermöglicht, Informationsanfragen zu überwachen, zu bearbeiten und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu beantworten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes.
Dieses Portal ermöglicht es dem Informationssuchenden auch, seine Anfrage vom Zeitpunkt der Einreichung bis zum Erhalt der endgültigen Antwort zu verfolgen und in jeder Phase Benachrichtigungen zu erhalten.