
Löhne: Details zur Erhöhung des SMIG im Privatsektor
In Umsetzung des Sozialabkommens, das im April zwischen der Regierung, den repräsentativsten Gewerkschaftsbünden und der CGEM unterzeichnet worden war, wurde im Amtsblatt ein Dekret veröffentlicht, das die Höhe des Mindestlohns in den Sektoren Industrie, Handel, freie Berufe und Landwirtschaft festlegt, während dieser Prozess im Tourismussektor bis Januar verschoben wurde.
Gemäß dem Erlass Nr. 2.22.606 zur Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns in den Sektoren Industrie, Handel, freie Berufe, Industrie und Landwirtschaft, der im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wurde der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. September in den Sektoren Industrie, Handel und freie Berufe auf 15 Dirham und 55 Cent pro Stunde festgelegt, während der oben genannte Betrag im Tourismussektor ab dem 1. Januar gelten wird.
Darüber hinaus erhalten Beschäftigte in der Landwirtschaft ab dem 1. September 2022 einen gesetzlichen Mindestlohn von 84 Dirham und 37 Cent in bar für einen Arbeitstag.
Ebenso wird das Dekret Nr. 2.19.424 (26. Juni 2019) über die Festlegung des SMIG und des SMAG in der Industrie, im Handel, in den freien Berufen und in der Landwirtschaft aufgehoben, während die Durchführung dieses Dekrets dem Minister für wirtschaftliche Eingliederung, Kleinunternehmen, Beschäftigung und Qualifikationen übertragen wird.
Somit wird mit diesem Dekret das am 30. April 2022 zwischen der Regierung, den Gewerkschaften und der Confédération générale des entreprises du Maroc (CGEM) unterzeichnete Sozialabkommen über die erste Tranche der Erhöhungen des Mindestlohns in der Industrie, im Handel, in den freien Berufen und in der Landwirtschaft umgesetzt.
In dem oben genannten Sozialabkommen war eine Erhöhung des Mindestlohns in den Sektoren Industrie, Handel, freie Berufe und Landwirtschaft um 10 % vereinbart worden, die in zwei Tranchen umgesetzt werden sollte, nämlich um 5 % ab dem 1. September 2022 und um 5 % ab dem 1. September 2023.
Die Vereinbarung sah auch die schrittweise Vereinheitlichung des gesetzlichen Mindestlohns zwischen den Sektoren Industrie, Handel, freie Berufe und Landwirtschaft bis 2028 vor, indem der Mindestlohn in der Landwirtschaft im September 2022 um 10 % und im September 2023 um 5 % erhöht wird.
Eine gut informierte Quelle führte die Verschiebung der Lohnerhöhung im Tourismussektor auf die Krise zurück, die den Sektor seit Beginn der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie in Marokko erfasst hat.