
Marhaba 2021: die Erstattung von MREs hat begonnen
Im Ausland lebende Marokkaner, die während der Marhaba-Operation vom 15. Juni bis zum 30. September 2021 mit dem Boot nach Marokko zurückgekehrt sind, erhalten gemäß den königlichen Anweisungen eine Teilerstattung. Die Erstattungsverfahren wurden auf der dafür vorgesehenen Plattform eingeleitet.
Diese Erstattungsanträge sind individuell, erinnert das Ministerium für Ausrüstung, Verkehr, Logistik und Wasser in einer Erklärung und weist darauf hin, dass die Anträge auf Erstattung von Fahrkarten für Minderjährige von den Erziehungsberechtigten eingereicht und von den erforderlichen Belegen (Familienausweis des Personenstands oder Geburtsurkunde) begleitet werden müssen.
MREs, die im Besitz eines ausländischen Reisepasses sind, müssen die ersten drei Seiten des Passes und die Seite mit dem von der Grenzpolizei angebrachten Einreisestempel sowie den Nachweis der marokkanischen Staatsangehörigkeit im PDF-Format herunterladen.
Andernfalls und bei Reisen mit einem marokkanischen Pass wird der Antragsteller aufgefordert, seinen ausländischen Aufenthaltstitel herunterzuladen, um seinen Anspruch auf die Teilerstattung zu belegen.
Darüber hinaus müssen die Rückfahrkarten für die herunterzuladende Reise von der Schifffahrtsgesellschaft ausgestellt sein, mit der die Reise unternommen wurde, und den Namen des Antragstellers sowie den genauen Betrag der Reise enthalten, heißt es in der Erklärung.
„Wenn der Reisende die Erstattung per Banküberweisung wählt, wird er aufgefordert, die Nummer seines persönlichen Bankkontos anzugeben und die RIB seines bei einer marokkanischen Bank eröffneten Kontos hochzuladen“, heißt es weiter.