
MARHABA 2023: Was Sie über die neuen ADII-Maßnahmen wissen sollten
Die Administration des Douanes et Impôts Directs (ADII) hat ein Rundschreiben mit den neuen Maßnahmen veröffentlicht, die zur Unterstützung der im Ausland lebenden Marokkaner (MRE) im Rahmen der Kampagne MARHABA 2023 eingeführt wurden. Hier finden Sie die Einzelheiten.
In einem Rundschreiben, das an alle Verwaltungsstrukturen auf zentraler und regionaler Ebene gerichtet ist, ruft die ADII ihr Personal dazu auf, sich zu mobilisieren und zu organisieren, um eine perfekte Umsetzung der königlichen Leitlinien zu gewährleisten, indem sie darauf achtet, den MRE den Zugang zu den verschiedenen sie betreffenden Verfahren und Erleichterungen zu vereinfachen, sei es bei ihrer Ankunft, ihrer Abreise oder ihrem Aufenthalt, und zwar gemäß den Verpflichtungen der „Charta der Aufnahme“ (Charte d’Accueil).
Dem Dokument zufolge wird den MRE, die Investitionsprojekte durchführen, ein persönlicher Service zur Verfügung gestellt, um ihnen die Beratung, Begleitung und Unterstützung zukommen zu lassen, die sie für den Erfolg ihrer Projekte benötigen.
Für den reibungslosen Ablauf der Kampagne MARHABA 2023 wurden zahlreiche Maßnahmen eingeführt, darunter die Erhöhung der Freigrenze für nichtkommerzielle Gegenstände, die von MRE eingeführt werden, von 20.000 DH auf 25.000 DH, die nur einmal pro Kalenderjahr gewährt wird. Von dieser Befreiung ausgeschlossen sind: Mopeds und Fahrräder (außer Kinderfahrräder), Möbel (Schlafzimmer, Vitrinen, Esszimmer…), Teppiche (die Befreiung ist nur für einen Teppich zulässig), neue oder gebrauchte Haushaltsgeräte, Fernsehgeräte und ähnliche Geräte.
Dies betrifft insbesondere die vorübergehende Verwendung (TA) von Personenkraftwagen. Die ADII hat beschlossen, die AT auf der Grundlage einer nicht beglaubigten Vollmacht zusätzlich zum Führen des Fahrzeugs durch jede im Ausland ansässige Person, die nicht der Inhaber der AT-Karte ist, ohne vorherige Zustimmung der Verwaltung zuzulassen, sofern sie die Originaldokumente des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung, gültiges AT-Dokument) sowie eine Vollmacht mit sich führt, falls das Fahrzeug ins Ausland gefahren wird.
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer der AT für diese Fahrzeuge müssen die MRE, die sich unaufgefordert beim Zollamt melden, eine Strafe zahlen, die bei einer Überschreitung von 30 Tagen oder weniger 1.000 DH, bei einer Überschreitung von 31 bis 60 Tagen 2.500 DH, bei einer Überschreitung von 61 bis 180 Tagen 5.000 DH und bei einer Überschreitung von mehr als 180 Tagen 10.000 DH beträgt.
Die Verwaltung hat insbesondere eine spezielle E-Mail-Adresse atvoyageurs@douane.gov.ma eingerichtet, damit die betroffenen Personen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 09-08 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ihr Recht auf Zugang, Widerspruch und Berichtigung in Bezug auf die Daten der AT-Operationen ausüben können, die im EDV-System der ADII unterstützt werden und über den Online-Dienst „Consultation des AT VOYAGEURS“ (Abfrage der AT VOYAGEURS) eingesehen werden können, der über das offizielle Portal der Verwaltung zugänglich ist.
Für ADII ist dies eine Gelegenheit, die Dienststelle aufzufordern, die Zusammenarbeit und Koordination mit den verschiedenen Akteuren und Beteiligten, die von dieser Operation betroffen sind, weiter zu verstärken und zu festigen, insbesondere mit der Stiftung Mohammed V für Solidarität, der Stiftung Hassan II für die MRE, dem für die MRE zuständigen Ministerium, der DGSN und den lokalen Behörden.