
Marokko: Das Außenministerium legt die Bedingungen für den Zugang zum Territorium fest
Nach der Veröffentlichung des Kommuniqués der Regierung über die Bedingungen für den Zugang marokkanischer Staatsangehöriger und in Marokko ansässiger Ausländer zum Staatsgebiet wurden Bitten um Klärung bestimmter praktischer Vorkehrungen für die Umsetzung dieser Sonderregelung laut.
In diesem Zusammenhang erklärt das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, afrikanische Zusammenarbeit und im Ausland lebende Marokkaner, dass :
1. Für Länder, insbesondere afrikanische Länder, in denen es absolut unmöglich ist, PCR- oder serologische Tests durchzuführen, sind Kontakte mit den Behörden dieser befreundeten Länder im Gange, um so schnell wie möglich geeignete Lösungen zu finden.
2. Für Personen, die beabsichtigen, mit dem Auto über die Häfen von Sète (Frankreich) und Genua (Italien) nach Marokko zu kommen und deren Testgültigkeit kürzer ist als die Fahrzeit auf der Strasse, wird ein zusätzlicher PCR-Test an Bord des Bootes durchgeführt.
3. Aufgrund des Ausnahmecharakters der gegenwärtigen Operation ist eine Entschädigung zwischen den Fluggesellschaften aus rechtlichen und praktischen Gründen unmöglich. Folglich sind nur Tickets gültig, die bei Royal Air Maroc und Air Arabia erworben wurden.
4. Der Flugplan wird nicht nur Länder betreffen, die traditionell auf direkten Strecken von Marokko aus angeflogen werden. Sie könnte auch Länder betreffen, in denen es eine Nachfrage von im Ausland lebenden Marokkanern oder in Marokko ansässigen Ausländern gibt.
5. (5) Kinder unter 11 Jahren sind vom PCR-Test ausgenommen.
6. Marokkaner mit Wohnsitz im Ausland, Ausländer mit oder ohne Wohnsitz in Marokko und marokkanische Studenten, die an ausländischen Universitäten immatrikuliert sind, können das Staatsgebiet auf den gleichen See- und Flugrouten verlassen.
Das Callcenter (+212.537.66.33.00) und der Krisenstab (+212.666.89.11.05, +212.662.01.34.36, +212.537.67.6218) innerhalb des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, afrikanische Zusammenarbeit und im Ausland lebende Marokkaner stehen der interessierten Öffentlichkeit weiterhin für Fragen zur Verfügung.
Die Botschaften und Konsulate des Königreichs sowie die Vertretungen von Royal Air Maroc werden ebenfalls zu diesem Zweck mobilisiert.