Marokko verlängert zum 10. Mal den Gesundheitsnotstand
Der marokkanische Regierungsrat hat den gesundheitlichen Ausnahmezustand des Landes bis zum 10. Februar um 18 Uhr verlängert.
Regierungschef Saad Eddine El Othmani gab die Entscheidung heute, 7. Januar, nach einer Sitzung mit Regierungsmitgliedern bekannt.
Der Gesundheitsnotstand in Marokko sollte eigentlich am 10. Januar enden. Es ist jedoch inzwischen üblich, dass die marokkanische Regierung ihn monatlich verlängert.
Seit er am 19. März zum ersten Mal ausgerufen wurde, hat der Gesundheitsnotstand neun Verlängerungen erlebt. Die heutige Verlängerung ist die zehnte ihrer Art.
Der Ausnahmezustand, organisiert durch das Gesetz 2.20.292, stellt einen rechtlichen Rahmen dar, der es der marokkanischen Regierung erlaubt, umgehend außergewöhnliche Maßnahmen gegen COVID-19 zu ergreifen.
Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Abriegelung von Stadtvierteln und Städten, Reiseverbote und nächtliche Ausgangssperren, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Die Verlängerung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Marokko weiterhin Hunderte neuer COVID-19-Todesfälle und täglich Dutzende von Todesfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu verzeichnen hat. Am 6. Januar gab das Gesundheitsministerium 1.642 neue COVID-19-Fälle und 37 Todesfälle bekannt.
Mit Stand vom 6. Januar um 18 Uhr hat Marokko seit Beginn der Krise insgesamt 447.081 COVID-19-Fälle bestätigt. Damit ist Marokko nach Südafrika das am zweitstärksten betroffene Land in Afrika und das 33. weltweit.
Die Zahl umfasst 418.744 Genesungen, 7.618 Todesfälle und 20.719 aktive Fälle.
Die epidemiologische Situation in Marokko weist immer noch einige territoriale Ungleichheiten auf. Regionen wie Casablanca-Settat, Tanger-Tetouan-Al Hoceima, Rabat-Sale-Kenitra, Marrakech-Safi und Souss-Massa verzeichnen weiterhin mehr COVID-19-Fälle als andere Regionen.
Die Unterschiede haben die marokkanische Regierung veranlasst, in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden gezielte Abriegelungen und strenge Ausgangssperren für Städte wie Casablanca, Marrakesch, Tanger und Agadir zu verhängen.