
Marokko: Verlassen des Gebiets vorbehaltlich der Genehmigung
Marokko hat seine Grenzen teilweise wieder geöffnet. Wie erwartet können die Personengruppen, die vor dem Verlassen des Staatsgebiets im Rahmen der teilweisen Öffnung der Grenzen einer besonderen Genehmigung unterliegen, diese von den Präfekturen erhalten.
Laut Médias24 handelt es sich bei den Personen, die zur Rücknahme dieses wichtigen Dokuments befugt sind, um Marokkaner, die ein Langzeitvisum vom Typ D ohne Aufenthaltskarte besitzen, Personen, die von einem Visum zur Familienzusammenführung profitiert haben, Studenten, die zum ersten Mal ein Visum beantragen Ausländer, Menschen, die aus medizinischen Gründen reisen.
Darüber hinaus sind marokkanische Staatsbürger im Ausland und in Marokko lebende Ausländer sowie deren Familien, die in das Land zurückkehren, von dieser Genehmigung ausgenommen.