Marokkos lokale Steuern: Das erwartet Sie im Jahr 2021
Am 1. Januar trat das neue Kommunalsteuergesetz in Kraft. Es ist ein Gesetz, das eine Reihe von Änderungen vornimmt. Die Details.
Das neue Gesetz zur lokalen Besteuerung, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, bringt eine Reihe von Änderungen und eine Amnestie für lokale Steuern, erfahren wir von The Economist in seiner täglichen Ausgabe. Die Tageszeitung weist also darauf hin, dass die Befreiung wie bei den Steuern, die in den Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion für Steuern (DGI) fallen, Strafen, Bußgelder, Zuschläge für verspätete Zahlungen und Inkassokosten in Bezug auf lokale Steuern und Abgaben, einschließlich der städtischen Steuer und der Gewerbesteuer, umfasst.
Es ist zu beachten, dass der Steuerzahler 6 Monate Zeit hat, um von dieser Amnestie zu profitieren. Die letzte Frist ist der 30. Juni 2021. Der Economist fügt hinzu, dass keine Formalitäten erforderlich sind und die Befreiung automatisch von der Verwaltung gewährt wird, sofern der Steuerzahler das Kapital der Forderungen in voller Höhe bezahlt. Es sollte auch spezifiziert werden, dass diejenigen, die nur für Bußgelder, Strafen, Zuschläge und Inkassokosten haften, die am 31. Dezember 2020 unbezahlt sind, von einer vollständigen Befreiung profitieren, ohne irgendwelche Schritte, da diese Befreiung automatisch von der Verwaltung gewährt wird. Es ist auch zu beachten, dass der Staat auch in Bezug auf die lokalen Steuerforderungen, einschließlich der städtischen Steuer und der Gewerbesteuer, reinen Tisch macht, wenn die am 31. Dezember 2020 fälligen Beträge 200 MAD nicht übersteigen. Das gleiche gilt, wenn der ausstehende Saldo kleiner oder gleich diesem MAD200-Minimum ist.
Es ist zu beachten, dass das neue Gesetz 07-20 über die lokale Besteuerung den Mindestbetrag der Steuern und Abgaben, die auf lokaler Ebene erhoben werden müssen, erhöht hat. Der Economist weist auch darauf hin, dass zu den Änderungen, die durch das Gesetz eingeführt wurden, die Anwendung der Steuer auf Bautätigkeiten, unbebaute städtische Grundstücke, Gebäudesanierungsprojekte, Sanierung von nicht konformen Gebäuden und Abrisse, die eine Baugenehmigung erfordern, gehören.