Melilla: der Gnadenstoß der marokkanischen Behörden
Die Ladenbesitzer in der Stadt Melilla schreien nach Erstickung. Stark betroffen von einem Embargo, bei dem der Name nicht genannt wird, müssen sich die Händler diesmal mit einer neuen, vom marokkanischen Zoll eingeführten Maßnahme auseinandersetzen.
Seit einigen Tagen kommen Waren, die aus der spanischen Enklave stammen, nicht mehr in den Genuss der im Rahmen der Freihandelsabkommen geltenden Zollbefreiungen.
Die neue Maßnahme, die die Exporteure der Stadt zu verurteilen droht, könnte die lokalen Unternehmen rund 45 Millionen Euro kosten.
Das EUR-1-Dokument, das für Produkte aus der autonomen Stadt nicht mehr gültig ist, ist ein Ursprungszeugnis, das für den Versand von Waren mit Ursprung und Herstellung in der Europäischen Union verwendet wird, um in den Genuss ermäßigter oder sogar zollfreier Zollsätze zu kommen.