
MRE: Hier sind die Bedingungen für die Erstattung der Seetransportpauschale
Für die im Ausland lebenden Marokkaner (MRE), die im Rahmen der Marhaba-Operation auf dem Seeweg nach Marokko zurückkehren, sind nun die Bedingungen und Modalitäten für die Zahlung der Beträge festgelegt, die der teilweisen Erstattung der Überfahrtickets entsprechen. Das Ministerium für Ausrüstung, Transport, Logistik und Wasser und das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Verwaltungsreform haben gerade einen gemeinsamen Erlass veröffentlicht.
Dieses Dekret kommt in Anwendung der hohen königlichen Anweisungen, die darauf abzielen, die Rückkehr der MRE zu erleichtern, und im Rahmen der Umsetzung der Verfahren der teilweisen Erstattung der Tickets der Seeüberfahrten, die von der MRE bei der Rückkehr nach Marokko durchgeführt werden, durch die Seelinien, die die Häfen von Frankreich und Italien mit denen des Königreichs Marokko verbinden, zeigt in einem Kommuniqué das Ministerium für Ausrüstung, Transport, Logistik und Wasser.
Nach den Erläuterungen des Ministeriums kann jeder im Ausland lebende Einwohner mit marokkanischer Staatsangehörigkeit, der im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 30. September 2021 auf dem Seeweg nach Marokko zurückkehrt und dessen Ticketpreis den von der Verwaltung festgelegten Referenzsatz übersteigt, einmalig von einer teilweisen Rückerstattung zwischen 1.000 und 3.000 Dirhams profitieren. Diese Teilerstattung betrifft nicht die Fahrten an Bord der beiden Schiffe (Victoria1 und Romantika), die vom marokkanischen Staat gechartert wurden und deren Betrieb dem marokkanischen Unternehmen Intershipping anvertraut wurde, wie es heißt.
Das Ministerium hat eine Plattform eingerichtet, die unter dem Link https://marhaba2021.mtpnet.gov.ma zugänglich ist, um die Abwicklung der Teilerstattung von Fahrkarten zu erleichtern. Es ermöglicht jedem Passagier, der für eine Erstattung in Frage kommt, einen Antrag zu stellen, indem er alle erforderlichen Informationen und Dokumente eingibt, die seine Berechtigung begründen (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltsgenehmigung, Rückfahrkarte…).
Die Rückerstattungen, in Dirham, zugunsten der berechtigten Reisenden, die den Antrag korrekt gestellt haben, werden durch Überweisung auf ihre in Marokko eröffneten Bankkonten oder, falls nötig, durch das Netzwerk der BARID BANK und BARID CASH Agenturen, es wird noch spezifiziert, erfolgen.