
MRE: Was passiert, wenn Ihr Auto in Marokko gestohlen wird?
Die Freude, in Marokko zu sein, kann sich für manche in einen Albtraum verwandeln, wenn das eigene Auto gestohlen wird. Der marokkanische Zoll sieht für diesen Fall ein Verfahren vor, insbesondere wenn das gestohlene Fahrzeug der Regelung der vorübergehenden Verwendung (TA) unterliegt.
Die Antwort findet sich in dem Leitfaden für die Marokkaner der Welt, den die Administration of Customs and Indirect Taxes (ADII) vor einigen Tagen veröffentlicht hat. Um sie nicht zu verfälschen, veröffentlichen wir die Antwort so, wie sie veröffentlicht wurde:
Bei Diebstahl seines Fahrzeugs bleibt der MRE für die fälligen Zölle und Einfuhrsteuern haftbar. Um die zollrechtliche Situation seines Fahrzeugs zu regeln, muss er entweder die entsprechenden Zölle und Steuern entrichten oder für diese gemäß den folgenden zwei Möglichkeiten bürgen
– durch Vorlage der Legalisierungsverpflichtung, die von einem zugelassenen Hilfsunternehmen oder ;
– durch Unterzeichnung einer Verpflichtung, die Situation des gestohlenen Fahrzeugs innerhalb einer Frist von höchstens 1 Jahr zu regeln (siehe Vermerk Nr. 17707/421 vom 25.09.2001).
Das Modell dieser Unternehmung kann von der Website heruntergeladen werden: :
www.douane.gov.ma/Particuliers
Im Falle der Zeichnung der oben genannten Verpflichtung kann der MRE ein anderes Auto erst nach der Regulierung der Zollsituation des ersten Fahrzeugs importieren. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gezeichnete Verpflichtung für ein (01) Jahr gültig ist und dass bei Nichteinhaltung dieser Frist Strafen vorgesehen sind.