
MREs ohne marokkanischen Pass können nicht zurückgeführt werden
Die marokkanischen Behörden haben eine Entscheidung getroffen, die die Hoffnungen einiger im Ausland gestrandeter MRE auf eine Rückkehr nach Hause zunichte macht. Diese werden von der möglichen Rückführungsaktion, die die marokkanische Regierung starten will, nicht betroffen sein.
Dies ist eine schlechte Nachricht für viele im Ausland gestrandete MRE. Während sie auf eine mögliche Rückführungsaktion hofften, die vor dem 31. Januar geplant war, erfuhren sie, dass die marokkanischen Behörden eine zumindest unerfreuliche Entscheidung getroffen haben. Doppelstaatler, die keinen marokkanischen Pass besitzen, dürfen sich, auch wenn sie in Marokko wohnen, nicht in die von den Konsulaten im Ausland eingerichteten Listen der rückkehrberechtigten Personen eintragen lassen. Nur Personen mit einem marokkanischen Pass und einem Visum sind von dieser Regelung betroffen, berichtet L’Économiste. Die von der marokkanischen Regierung seit einigen Tagen angekündigte Rückführung der im Ausland gestrandeten MRE bleibt bislang ungewiss.
Die marokkanischen Behörden hatten am 24. Dezember beschlossen, die Aussetzung aller Passagierflüge von und nach Marokko bis zum 31. Januar 2022 zu verlängern, da sich die neue Variante des Covid-19-Virus, Omicron, insbesondere in Europa und Afrika schnell ausbreitet. Infolgedessen saßen viele MRE im Ausland fest.