
Neue Generation von Aufenthaltsgenehmigungen in Marokko
Nach dem Gesetz 02-03 über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Marokko muss ein Ausländer, der sich auf marokkanischem Gebiet aufhält und älter als 18 Jahre ist, im Besitz einer Meldekarte oder einer Aufenthaltskarte sein. Minderjährige erhalten auf Anfrage ein Bewegungsdokument.
Die Einzelheiten der drei Aufenthaltstitel werden auf Anordnung des Innenministers auf Vorschlag des Generaldirektors für Nationale Sicherheit festgelegt.
Genehmigungen der neuen Generation
Die DGSN hat eine neue Generation von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer in Marokko eingeführt. Drei Dekrete mit den Referenzen und Modellen der Dokumente wurden im letzten Amtsblatt veröffentlicht.
Tatsächlich enthalten die neuen Genehmigungen einen elektronisch lesbaren Bereich.
Der Strichcode auf den alten Karten wurde durch einen Code ersetzt, der auf der Rückseite der Karte aufgedruckt ist, wodurch die Überprüfung der Informationen automatisiert werden kann.
Darüber hinaus enthalten die neuen Titel (Melde- und Aufenthaltskarten) einen Hinweis auf die familiäre Situation der betroffenen Ausländerinnen und Ausländer.
Drei Aufenthaltstitel
>Aufenthaltskarte:
Die Aufenthaltskarte wird jedem Ausländer erteilt, der nachweisen kann, dass er sich seit mindestens 4 Jahren ununterbrochen auf marokkanischem Hoheitsgebiet aufhält.
Es wird ausgestellt auf:
– ausländischer Ehepartner eines marokkanischen Staatsangehörigen;
– das ausländische Kind einer marokkanischen Mutter sowie die ausländischen Verwandten in aufsteigender Linie eines marokkanischen Staatsangehörigen und seines Ehegatten, die ihm gegenüber unterhaltsberechtigt sind;
– an einen Ausländer, der Vater oder Mutter eines in Marokko geborenen ansässigen Kindes ist, das innerhalb von zwei Jahren vor Erreichen der Volljährigkeit kraft Gesetzes die marokkanische Staatsangehörigkeit erworben hat, sofern er das Kind rechtlich vertritt, das Sorgerecht ausübt oder tatsächlich für das Kind sorgt;
– für den Ehegatten und die minderjährigen Kinder eines Ausländers, der im Besitz einer Aufenthaltskarte ist.
Alte Karte
Neue Karte
>Registrierungskarte:
Die Registrierungskarte wird für Ausländer ausgestellt, die sich länger als 90 Tage in Marokko aufhalten. Sie beinhaltet eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von 1 bis maximal 10 Jahren, die um denselben Zeitraum verlängert werden kann.
Es gibt drei Kategorien von Registrierungskarten: „Besucherkarten“, „Studentenkarten“ und „Arbeitskarten“, die die ausgeübte berufliche Tätigkeit angeben.
Verkehrsdokument:
Minderjährige unter 18 Jahren, von denen ein Elternteil im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung ist, sowie Personen, die mit einem Aufenthaltsvisum für mehr als drei Monate in marokkanisches Hoheitsgebiet eingereist sind, erhalten auf Antrag ein Bewegungsdokument.