
Neues Rahmengesetz legt den Grundstein für die Rüstungsindustrie in Marokko
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung und Grenzen des marokkanischen Repräsentantenhauses hat den Entwurf eines Rahmengesetzes verabschiedet. Das Gesetz würde die Errichtung einer Rüstungsindustrie in Marokko ermöglichen.
Der Gesetzestext, der am Dienstag, 14. Juli, verabschiedet wurde, bezieht sich auf Verteidigungs- und Sicherheitsmaterialien und -ausrüstung, einschließlich Waffen und Munition.
Das Rahmengesetz soll die Herstellung, den Handel, die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transport von Sicherheitsausrüstung regeln. Zu diesem Zweck soll ein Genehmigungssystem eingerichtet werden, das diese Vorgänge dokumentiert, verfolgt und kontrolliert.
Der Text wurde erstmals bei einem Ministerrat am Montag, dem 6. Juli, vorgestellt, bei dem König Mohammed VI. den Entwurf billigte.
Das Rahmengesetz 10-20 umfasst 55 Artikel und aktualisiert die Gesetzestexte, die den Handel mit Waffen und Munition regeln. Die Gesetze reichen bis in die 1930er Jahre zurück.
Das Projekt ermöglicht den Aufbau von Einheiten für die Rüstungsindustrie in Marokko. Es würde auch die Herstellung von Waffen durch nationale Betreiber sowie durch ausländische Investoren ermöglichen.
Herstellungs- und Ausfuhrbedingungen
Der Gesetzestext legt die Bedingungen und Anforderungen für Unternehmen fest, die den Einstieg in die Rüstungsindustrie in Marokko ins Auge fassen würden. Vorrangige Käufer von vor Ort hergestellten Waffen müssen laut Gesetz die Königlichen Streitkräfte (FAR) und Sicherheitsdienste Marokkos sein.
Das Rahmengesetz schreibt auch vor, dass die künftigen Unternehmen, die Waffen und Munition in Marokko herstellen, über marokkanisches oder überwiegend marokkanisches Kapital verfügen müssen.
Der kürzlich verabschiedete Text sieht auch die Einrichtung eines nationalen Ausschusses vor, der die den Waffenherstellern erteilten Genehmigungen überwachen soll.
Schließlich legt das Gesetz die Bedingungen für den Verkauf, die Ausfuhr und den Transport von Waffen an ausländische Kunden sowie die Strafen für Verstöße fest.
Zu den Strafen gehören Gefängnisstrafen von bis zu 20 Jahren und Geldstrafen von bis zu 5 Millionen MAD (522.000 USD).
Nach der Billigung durch das Repräsentantenhaus muss das Rahmengesetz vor seiner endgültigen Verabschiedung durch das Rathaus verabschiedet werden.
Das marokkanische Verteidigungsministerium entwickelte das Gesetz in Zusammenarbeit mit verschiedenen marokkanischen Sicherheits- und Verteidigungsinstitutionen.