
Online-Zahlung der Stempelsteuer: DGI bereichert sein Angebot an Telediensten
Die Generaldirektion für Steuern (DGI) hat soeben dem SIMPL-Teledienstpaket neue Funktionen hinzugefügt, die die Online-Zahlung von Stempelsteuern ermöglichen, erklärt die Abteilung in einer Pressemitteilung.
Diese Funktionalitäten, die über das Internetportal des DGI zugänglich sind, sind Teil der Fortsetzung seiner Strategie der Digitalisierung und Verbesserung der den Steuerzahlern angebotenen Dienstleistungen, erklärt das DGI.
Konkret geht es um die Möglichkeit der Online-Zahlung von Stempelabgaben, die auf Fahrzeugregistrierungen und Kfz-Zulassungsbescheinigungen erhoben werden, die nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der provisorischen Zulassungsbescheinigungen ausgestellt werden.
Sie betrifft auch die Stempelgebühren für die PV de Réception à Titre Isolé (RTI), Anträge auf provisorische Freigabebescheinigungen für Kraftfahrzeuge der Serie WW, Fahrzeugzulassungskarten der Serie W18, Fahrzeugüberführungen, Entlassungen und Duplikate von Fahrzeugzulassungskarten.
Die Zahlungsbescheinigungen enthalten einen Verweis, um ihre Authentizität und die Aufrichtigkeit der darin enthaltenen Informationen unter Verwendung des auf dem DGI-Portal verfügbaren Dienstes zu gewährleisten, vermerkt die gleiche Quelle.