Pegasus: Auch deutsche Bundespolizei war Kunde der Spionagesoftware
Die Nachricht schlug in Deutschland wie ein Donnerschlag ein, als die Presse des Landes enthüllte, dass das Bundeskriminalamt (BKA) ebenfalls Kunde der Pegasus-Spionagesoftware war, die es heimlich von der NSO Group erworben hatte.
Die Tageszeitungen „Zeit“ und „Süddeutsche Zeitung“ enthüllten heute den Vertrag, obwohl noch nicht bewiesen ist, dass BKA-Polizisten diese „Cyberwaffe“ eingesetzt haben, obwohl der Dienst seit 2008 in der Lage ist, Ferndurchsuchungen von Computern durchzuführen, die im Prinzip auf die internationale Terrorismusbekämpfung beschränkt sind. Darüber hinaus darf die deutsche Polizei seit einer Änderung der Strafprozessordnung im Jahr 2017 laut Gerichtsbeschluss bei der Verfolgung bestimmter Straftaten Überwachungsinstrumente zum Mitlesen verschlüsselter Kommunikation einsetzen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Heute findet im Bundestag eine parlamentarische Anhörung zu diesem Thema statt sowie eine geheime Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), das die Arbeit der Geheimdienste überwacht, um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes dieser aufdringlichen Spionagesoftware in Deutschland festzustellen.
Ein internationales Konsortium hatte im Juli den Einsatz dieser Software, insbesondere in Marokko, aufgedeckt und damit zahlreiche Debatten über die Grenzen des Geheimdienstes und die Moral des Verkaufs dieser Art von Instrumenten ausgelöst, die es ermöglichen, „das Telefon in Echtzeit zu überwachen, Gespräche abzuhören, die Geolokalisierung des Geräts zu kennen und sogar die Kamera zu aktivieren oder die Archive des Nachrichtensystems aufzuzeichnen.
Laut Zeit hat die deutsche Polizei nur Zugriff auf einen kleinen Teil der Möglichkeiten der israelischen Software, um deutsches Recht einzuhalten, ohne offenzulegen, wie dieses Recht und die Nutzung erfolgt und kontrolliert wird. Weder die NSO noch das BKA oder das deutsche Innenministerium wollten Fragen deutscher Journalisten beantworten.