
Regierung beschließt Lockerung der Ausgangssperre ab Freitag um 23 Uhr
Die Regierung hat beschlossen, ab Freitag, den 21. Mai, landesweit ein Nachtfahrverbot von 23:00 bis 4:30 Uhr auszusprechen.
So wird die Ausgangssperre von 23 Uhr bis 04:30 Uhr morgens im gesamten Staatsgebiet gelten, was die Öffnung von Cafés, Restaurants, Geschäften bis zu dieser Stunde bedeutet. Auf der anderen Seite hält die Regierung alle anderen Beschränkungen aufrecht, die sich insbesondere auf Feste, Versammlungen, Kinos, Beerdigungen … beziehen.
Die Erklärung besagt, dass diese Entscheidungen auf den Empfehlungen des wissenschaftlich-technischen Ausschusses beruhen.