
Reise nach Marokko: Welche Formalitäten sind für die Einreise erforderlich?
Seit dem 8. April reisen Passagiere aus dem Ausland mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, auf dem Seeweg nach Marokko ein, ohne dass sie einen gültigen Impfpass vorlegen müssen. Dieses neue Gesundheitsprotokoll, das der Regierungsrat prüft, soll nun auch bei der Ankunft per Flugzeug verallgemeinert werden.
Dies ist eine gute Nachricht für Deutschen oder andere Ausländer, die nach Marokko reisen möchten, um dort die Osterferien zu verbringen. Nicht geimpfte Reisende müssen lediglich einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist, um in Marokko einreisen zu können. „Das neue Protokoll wird derzeit fertiggestellt. Es hat bereits die Zustimmung der medizinisch-wissenschaftlichen Kommission und die Genehmigung der zuständigen Ministerien erhalten. Es fehlen nur noch einige technische Anpassungen“, so eine Quelle gegenüber Le360.
Nach dem geltenden Gesundheitsprotokoll muss ein Reisender (18 Jahre und älter) mehrere Unterlagen vorlegen, um in das marokkanische Hoheitsgebiet einzureisen. Vor dem Einsteigen muss er ein online herunterladbares Gesundheitsblatt (das auch an Bord des Flugzeugs verteilt wird), das ordnungsgemäß ausgefüllt ist, einen Covid-19-Impfpass und einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist (Zeitraum zwischen der Probenentnahme und der Registrierung). Bei der Ankunft kann sich der Reisende an den Einreisestellen einem systematischen antigenen Schnelltest unterziehen, und es werden stichprobenartig Proben für PCR-Tests entnommen.
Wenn die positiv getestete Person asymptomatisch ist oder ein mildes Krankheitsbild aufweist, muss sie sich zu Hause oder im Hotel, wenn es sich um einen Touristen handelt, einer Behandlung in Selbstisolation unterziehen. Wenn die Person eine mittelschwere Symptomatik aufweist, wird sie in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus behandelt. Für Kinder unter 6 Jahren gelten keine Bedingungen. Reisende zwischen 6 und 18 Jahren müssen bei ihrer Ankunft einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, und einen antigenen Schnelltest vorlegen.