
Verwaltung von Kernmaterial: Marokko schließt sich an
Der Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 34 des Gesetzes über die nukleare und radiologische Sicherheit und Sicherung und die Einrichtung der marokkanischen Agentur für nukleare und radiologische Sicherheit und Sicherung ist nun Realität. Der EZB-Rat hat ihn gerade verabschiedet.
Laut der Präsentation des Ministers für Energie, Bergbau und Umwelt sieht Artikel 34 des Gesetzes vor, dass „die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kernmaterial auf dem nationalen Territorium auf dem Land-, Fluss-, Flug- oder Seeweg von der Verwaltung genehmigt wird, nachdem die Agentur die Antragsunterlagen geprüft hat“.
Die Dekrete zur Umsetzung dieses Gesetzes befinden sich noch in der Verabschiedung, und dass „dieser Dekretentwurf den Begriff der Verwaltung definiert, der in dem oben genannten Artikel 34 vom Energieminister enthalten ist“.