
Währungsumtausch: Neue Regeln für ausländische Einwohner Marokkos
Um die Devisengeschäfte zu vereinfachen, hat das Office des Changes angekündigt, die Regeln, die diesen Sektor für in Marokko lebende Ausländer regeln, zu ändern.
Das vom Amt eingeführte neue System bringt neue Liberalisierungs- und Flexibilisierungsmaßnahmen mit sich, sowohl in Bezug auf laufende Transaktionen als auch in Bezug auf Kapitaltransaktionen.
In einem Schreiben an das Bankennetz teilte der Direktor des Amtes, Hassan Boulaknadel, mit, dass die einzige Anlaufstelle für im Ausland ansässige Personen, die Geld überweisen möchten, nunmehr ihre Bank ist. Es sei nicht mehr möglich, Transferunternehmen zu kontaktieren, um Geld ins Ausland zu schicken.
Was das Reisegeld betrifft, so wird es nicht mehr direkt an Gebietsansässige vergeben. Ihre Verwendung wird künftig auf bestimmte Fälle beschränkt.
„Unternehmen, die nicht über ein Konto in Devisen oder konvertiblen Dirhams verfügen, Mikrokreditvereine, als gemeinnützig anerkannte Vereine, Genossenschaften und Berufsverbände sowie natürliche Personen, die einen freien Beruf ausüben und in den Genuss der Zuwendung für Geschäftsreisen kommen, sind verpflichtet, bei einer Bank ihrer Wahl ein Konto in Devisen oder konvertiblen Dirhams „Zuwendung für Geschäftsreisen“ zu eröffnen, auf das die Zuwendung eingezahlt werden soll“, heißt es in dem Dokument des Amtes.
Die neuen Bestimmungen besagen auch, dass ein ausländischer Einwohner, der über ein Einkommen verfügt, bei seiner Bank ein Konto in konvertiblen Dirhams oder in Fremdwährungen eröffnet. Dieses Konto ermöglicht es ihm, ins Ausland zu reisen und Zahlungen zu tätigen. Andernfalls kann er bei seiner Bank nach Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung eine Reiseausstattung von bis zu 100 000 Dirham pro Jahr erhalten.