Was Sie wissen müssen
Wir befinden uns mitten im gesellschaftlichen Wiedereinstieg, der leider durch die immer wieder auftretende Pandemie getrübt wird. Aber die Hoffnung auf eine Rückkehr zum normalen Leben wird nicht schwächer. In der Zwischenzeit organisieren mehrere Bürger ihre Reise nach und von Marokko. Hier finden Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.
Zunächst ist daran zu erinnern, dass Marokko die Länder der Welt in zwei Listen eingeteilt hat. Liste A, für Länder mit einer stabilen epidemiologischen Situation, und Liste B für Länder mit einer besorgniserregenden epidemiologischen Situation.
Ausländische Touristen, Ausländer mit Wohnsitz in Marokko, MRE und Marokkaner mit Wohnsitz in Marokko, die aus einem Land der Liste A kommen und nach Marokko einreisen wollen, müssen daher neben einem Impfausweis oder einem PCR-Test, der weniger als 72 Stunden alt ist, auch einen Gesundheitsausweis vorlegen.
Für die gleichen Profile, die aus einem Land der Liste B nach Marokko einreisen wollen, gibt es zwei Szenarien. Es gibt Bedingungen für geimpfte Personen und Bedingungen für nicht geimpfte Personen. Für geimpfte Personen reicht es aus, eine Gesundheitskarte + eine Impfbescheinigung + einen PCR-Test von weniger als 48 Stunden vorzulegen.
Nicht geimpfte Ausländer, die aus einem Land der Liste B nach Marokko einreisen wollen, müssen eine Gesundheitskarte + einen PCR-Test von weniger als 48 Stunden + eine eidesstattliche Erklärung + einen Metzger vorlegen, der die Zahlung von 10 Tagen Aufenthalt in einem von den Behörden bezeichneten Hotel sowie einen PCR-Kontrolltest am neunten Tag des Aufenthalts begründet.
Marokkaner und ihre Familienangehörigen oder auch nicht geimpfte Ausländer mit Wohnsitz in Marokko, die aus einem Land der Liste B in das Königreich einreisen möchten, müssen eine Gesundheitskarte + einen PCR-Test von weniger als 48 Stunden + eine ehrenwörtliche Erklärung für eine fünftägige Selbstisolierung zu Hause sowie einen Kontrolltest am fünften Tag der Isolierung vorlegen.
Bedingungen für die Ausreise aus Marokko
Für die Ausreise aus Marokko in ein Land der Liste A benötigen ausländische Touristen in Marokko, Ausländer mit Wohnsitz in Marokko und MRE keine Genehmigung, unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht, sofern sie die Bedingungen des Bestimmungslandes erfüllen.
Für Marokkaner mit Wohnsitz in Marokko, die das Königreich in ein Land der Liste A verlassen wollen, gibt es zwei Szenarien (geimpft und ungeimpft). Für geimpfte Personen ist neben der Impfbescheinigung eine Ausnahmegenehmigung zur Ausreise erforderlich. Sie müssen weiterhin die Bedingungen des Bestimmungslandes erfüllen und mit Impfstoffen geimpft sein, die in dem Land, in das sie reisen, anerkannt sind.
Für nicht geimpfte Personen, die Marokko verlassen wollen, ist neben einem PCR-Test von weniger als 48 Stunden ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Dies gilt für ausländische Touristen in Marokko, Ausländer mit Wohnsitz in Marokko und MRE der Liste B, die Marokko verlassen wollen. Für letztere ist keine Genehmigung erforderlich, unabhängig davon, ob sie geimpft werden sollen oder nicht. Sie müssen natürlich unter den Bedingungen des Bestimmungslandes bestätigt werden. Für Marokkaner mit Wohnsitz in Marokko, die in ein Land der Liste B reisen wollen, ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht, und sie müssen außerdem die Bedingungen des Ziellandes erfüllen.