
Wehrdienst 2022: Der Zensusbetrieb vom 13. Dezember bis 10. Februar 2022
Die Zählung der jungen Menschen, die am 16. Mai 2022 zwischen 19 und 25 Jahre alt sind und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Militärdienstes erfüllen, wird vom 13. Dezember 2021 bis zum 10. Februar 2022 stattfinden. Dies geht aus einem Erlass des Innenministers hervor, der am Donnerstag, den 02. Dezember im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Diese Operation erfolgt in Übereinstimmung mit den Anweisungen von König Mohammed VI., Oberster Chef und Generalstabschef der Königlichen Streitkräfte (FAR), bezüglich der Verabschiedung der notwendigen Maßnahmen für die Integration der nächsten Beförderung in den Militärdienst, und in Aussicht auf die Auswahl und Integration der nächsten Beförderung.
In einer Pressemitteilung des Innenministers heißt es, dass die Zentralkommission unter dem Vorsitz des Präsidenten der Kammer des Kassationsgerichtshofs bei ihrer Sitzung am Donnerstag, dem 2. Dezember, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 44.18 über den Militärdienst und den Durchführungsbestimmungen über die Erstellung der Listen von Personen, die zum Ausfüllen des Volkszählungsformulars aufgefordert werden, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichheit der Bürger und des Gleichgewichts zwischen den Regionen vorgegangen ist.
Bei dieser Gelegenheit fordert der Innenminister die Jugendlichen, die diese Stellungnahmen von den lokalen Verwaltungsbehörden erhalten werden, auf, das Volkszählungsformular über die Website www.tajnid.ma auszufüllen, sobald sie es selbst oder ein Familienmitglied erhalten haben, und zwar ab dem Beginn der Volkszählungsaktion am 13. Dezember.
Der Innenminister informiert alle Jugendlichen, die die Altersvoraussetzungen erfüllen, dass sie ab dem Datum des Beginns der Volkszählung über dieselbe elektronische Website überprüfen können, ob ihre Namen auf den Listen der zum Ausfüllen des Volkszählungsformulars Einberufenen zur Ableistung des Militärdienstes erscheinen.
Andererseits, so heißt es in der Pressemitteilung weiter, informiert der Innenminister die weiblichen und männlichen Jugendlichen, die nicht zum Ausfüllen des Formulars aufgefordert wurden und die ihren Wehrdienst ableisten möchten, dass sie dies ab dem 13. Dezember auf derselben Website mitteilen können.
Die gleiche Möglichkeit ist gesetzlich für junge Menschen aus der marokkanischen Gemeinschaft im Ausland vorgesehen, die in den Konsularregistern eingetragen sind und diesen Dienst ableisten möchten. Schließlich teilt der Innenminister mit, dass die Jugendlichen Informationen über den Wehrdienst entweder bei den lokalen Verwaltungsbehörden in ihrer Nähe oder bei den Nachrichtendiensten der Präfekturen, Provinzen und Distriktpräfekturen oder auch über die elektronische Website „www.tajnid.ma“ erhalten können.