Zugang zum marokkanischen Hoheitsgebiet: Das sind die neuen Bedingungen
Ab diesem Donnerstag, dem 18. November um 12 Uhr, haben sich die Bedingungen für die Einreise in das marokkanische Hoheitsgebiet geändert, teilte das Ministerium für Verkehr und Logistik, Generaldirektion für Zivilluftfahrt, mit.
So müssen Reisende, die aus einem Land der „A“-Liste kommen und in das marokkanische Hoheitsgebiet einreisen wollen, ein ausgefülltes und unterschriebenes Gesundheitsformular vorlegen, in dem insbesondere die Adresse des Reisenden und zwei Telefonnummern angegeben sind, unter denen er in den zehn Tagen nach seiner Ankunft im Hoheitsgebiet des Landes gegebenenfalls erreichbar ist (das Formular muss vor dem Einsteigen online heruntergeladen werden und wird auch an Bord des Flugzeugs verteilt), so das Ministerium in einem Rundschreiben.
Diese Reisenden müssen außerdem über eine Bescheinigung verfügen, die bestätigt, dass sie zwei Wochen nach Verabreichung der zweiten Dosis des Impfstoffs oder der Einzeldosis vollständig gegen SARSCoV-2 geimpft sind.
Reisende, die aus einem Land der Liste „B“ kommen, müssen das ausgefüllte und unterzeichnete Gesundheitsformular des Reisenden mit sich führen, das insbesondere die Adresse des Reisenden und zwei Telefonnummern enthält, unter denen er in den zehn Tagen nach seiner Ankunft im Hoheitsgebiet des Landes gegebenenfalls erreichbar ist (vor dem Einsteigen online herunterzuladen, wird auch an Bord des Flugzeugs verteilt), sowie eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Person zwei Wochen nach Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis oder der Einzeldosis vollständig gegen SARSCoV-2 geimpft ist.
Darüber hinaus müssen Reisende der Liste B, die nach Marokko einreisen wollen, einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht länger als 48 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt werden darf (Zeit zwischen Probenahme und Einsteigen), heißt es in dem Rundschreiben.
Bei der Ankunft im marokkanischen Hoheitsgebiet werden die Passagiere systematisch einer doppelten Temperaturkontrolle unterzogen, zusätzlich zu einer stichprobenartigen Kontrolle durch einen Antigen-Schnelltest, heißt es in der gleichen Quelle.
Fällt der Antigen-Schnelltest positiv aus, werden Marokkaner und Ausländer mit Wohnsitz in Marokko, die bei der Ankunft positiv getestet wurden, von einer Gesundheitseinrichtung betreut und erhalten eine 10-tägige Haftstrafe gemäß dem geltenden Gesundheitsprotokoll.
Alle anderen Passagiere, die bei der Ankunft in Marokko positiv getestet werden, dürfen nicht in das nationale Hoheitsgebiet einreisen und müssen auf Kosten der Fluggesellschaft unverzüglich in ihr Herkunftsland zurückkehren, heißt es in dem Rundschreiben.
Für Kinder unter 6 Jahren sieht das Rundschreiben vor, dass sie unabhängig von der Herkunft von der PCR-Untersuchung ausgenommen sind.