Ausbildung in Deutschland für Bewerber aus Marokko
Eine Berufsausbildung in Deutschland bietet jungen Menschen aus Marokko die Möglichkeit, einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben, praktische Berufserfahrung zu sammeln und langfristige Karrierechancen aufzubauen.
Das deutsche Ausbildungssystem verbindet Theorie und Praxis. Besonders die duale Ausbildung ist international anerkannt: Die Auszubildenden arbeiten in einem Unternehmen, besuchen gleichzeitig die Berufsschule und erhalten in der Regel eine monatliche Ausbildungsvergütung.
Welche Ausbildungsformen gibt es?
Duale Ausbildung
Die duale Ausbildung findet an zwei Lernorten statt: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Sie dauert normalerweise zwei bis dreieinhalb Jahre und endet mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss.
- Praktische Ausbildung in einem Unternehmen
- Theoretischer Unterricht in einer Berufsschule
- Monatliche Ausbildungsvergütung
- Sozialversicherung über das Ausbildungsverhältnis
- Gute Chancen auf eine Übernahme nach dem Abschluss
Schulische Ausbildung
Eine schulische Ausbildung findet überwiegend an einer Berufsfachschule statt. Sie wird besonders in sozialen, pflegerischen, medizinischen und technischen Berufen angeboten. Je nach Beruf und Schule wird eine Vergütung gezahlt, keine Vergütung gezahlt oder es können Schulgebühren entstehen.
Voraussetzungen für Bewerber aus Marokko
1. Ausbildungsplatz in Deutschland
Für das reguläre Visum zur Berufsausbildung benötigen Sie eine verbindliche Zusage und normalerweise einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag mit einem deutschen Unternehmen oder eine Aufnahmebestätigung einer Berufsfachschule.
Der Vertrag sollte insbesondere den Ausbildungsberuf, Beginn und Dauer, Ausbildungsort, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und die Unterschriften der Vertragsparteien enthalten.
2. Schulabschluss
Welcher Schulabschluss verlangt wird, entscheidet der Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule. Berücksichtigt werden können unter anderem das Baccalauréat, ein Collège-Abschluss, berufliche Diplome oder andere Schul- und Hochschulabschlüsse.
Eine Bewertung durch die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle des deutschen Bundeslandes kann erforderlich sein. Informationen bietet das Portal Anerkennung in Deutschland.
3. Deutschkenntnisse
Für das Visum werden in der Regel Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verlangt. In Berufen mit viel Kundenkontakt, anspruchsvollem Berufsschulunterricht oder im Gesundheitsbereich wird häufig B2 erwartet.
Als Nachweise kommen je nach Visumverfahren und Ausbildungsstelle beispielsweise Zertifikate des Goethe-Instituts Marokko, von telc oder vom ÖSD infrage.
Die Visastelle kann die tatsächlichen Sprachkenntnisse zusätzlich überprüfen. Ein Sprachzertifikat allein garantiert deshalb keine Erteilung des Visums.
4. Gesicherter Lebensunterhalt
Für das Visum muss nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt während der Ausbildung gesichert ist.
- Betriebliche Ausbildung: Im Jahr 2026 gilt eine Ausbildungsvergütung von mindestens 1.048 Euro brutto beziehungsweise 822 Euro netto pro Monat als ausreichende Sicherung.
- Schulische Ausbildung: Im Jahr 2026 müssen grundsätzlich mindestens 959 Euro netto pro Monat nachgewiesen werden, sofern keine ausreichende Vergütung gezahlt wird.
Reicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, kann die Differenz beispielsweise über ein Sperrkonto, eine Verpflichtungserklärung oder ein Stipendium ausgeglichen werden. Die Beträge werden regelmäßig angepasst. Prüfen Sie vor dem Antrag immer die aktuellen offiziellen Vorgaben.
5. Krankenversicherung
Für Einreise und Aufenthalt ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz erforderlich. Nach Beginn einer vergüteten betrieblichen Ausbildung erfolgt die Versicherung normalerweise über das deutsche Sozialversicherungssystem. Für die Zeit zwischen Einreise und Ausbildungsbeginn kann eine separate Einreise- oder Übergangsversicherung notwendig sein.
6. Alter
Für die Aufnahme einer Berufsausbildung gibt es keine allgemeine gesetzliche Höchstaltersgrenze. Unternehmen dürfen jedoch eigene Auswahlkriterien anwenden. Für das besondere Visum zur Ausbildungsplatzsuche gilt dagegen eine gesetzliche Altersgrenze: Bewerber dürfen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unterlagen für die Bewerbung
- Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch
- Persönliches Anschreiben
- Schulzeugnisse und Diplome
- Nachweise über Praktika und Berufserfahrung
- Deutsches Sprachzertifikat
- Kopie des Reisepasses
- Bei Bedarf beglaubigte Übersetzungen
- Bei Bedarf Anerkennung oder Bewertung des Schulabschlusses
Unterlagen für den Visumantrag
- Gültiger Reisepass
- Vollständig ausgefüllter Visumantrag
- Biometrische Passfotos
- Unterschriebener Ausbildungsvertrag oder Schulzulassung
- Nachweis über Deutschkenntnisse
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Schulzeugnisse, Diplome und gegebenenfalls Übersetzungen
- Nachweis über die Finanzierung des Lebensunterhalts
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Gegebenenfalls Nachweis über eine Unterkunft
- Gegebenenfalls Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Nach Angaben der Deutschen Botschaft Rabat sind die Unterlagen im Original und mit einer einfachen Kopie einzureichen. Dokumente, die nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt wurden, müssen grundsätzlich zusammen mit einer Übersetzung vorgelegt werden. Die verbindliche aktuelle Checkliste finden Sie bei der Deutschen Botschaft Rabat.
Wie findet man einen Ausbildungsplatz?
Viele Ausbildungen beginnen im August oder September. Größere Unternehmen starten ihre Auswahl teilweise zwölf bis 18 Monate vorher. Bewerben Sie sich deshalb frühzeitig und nicht nur bei einem einzigen Unternehmen.
- Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit
- Jobbörse von Make it in Germany
- Ausbildungsbörse der Industrie- und Handelskammern
- Lehrstellenradar des Handwerks
- Karriereseiten deutscher Unternehmen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels und Handwerksbetriebe
Tipps für die Suche
Geeignete Suchbegriffe sind beispielsweise „Ausbildung Pflegefachkraft“, „Ausbildung Mechatroniker“, „Ausbildung Elektroniker“, „Ausbildung Fachinformatiker“ oder „Ausbildung mit Unterkunft“. Ergänzen Sie bei Bedarf das gewünschte Ausbildungsjahr und den Ort.
Berufe mit guten Ausbildungschancen
Die Nachfrage ist je nach Region und Unternehmen unterschiedlich. In folgenden Bereichen werden häufig Auszubildende gesucht:
- Pflege und Gesundheit
- Mechatronik
- Elektronik und Elektrotechnik
- Anlagenmechanik
- Metalltechnik
- Fachinformatik und IT
- Logistik und Lagerwirtschaft
- Hotel und Gastronomie
- Verkauf und Einzelhandel
- Bau und Handwerk
- Kfz-Mechatronik
- Bäckerei und Lebensmittelhandwerk
Ein Fachkräftemangel bedeutet nicht, dass eine Bewerbung automatisch erfolgreich ist. Gute Deutschkenntnisse, vollständige Unterlagen und eine überzeugende Motivation bleiben entscheidend.
Schritt für Schritt von Marokko nach Deutschland
- Passenden Ausbildungsberuf auswählen.
- Deutsch mindestens bis zum Niveau B1 lernen.
- Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnisse vorbereiten.
- Zeugnisse bei Bedarf übersetzen oder anerkennen lassen.
- Ausbildungsplätze suchen und mehrere Bewerbungen versenden.
- Bewerbungsgespräche per Video oder Telefon absolvieren.
- Ausbildungsvertrag sorgfältig prüfen und unterschreiben.
- Finanzierung und Krankenversicherung klären.
- Nationales Visum zur Berufsausbildung beantragen.
- Nach Erteilung des Visums nach Deutschland einreisen.
- Wohnsitz nach dem Einzug beim zuständigen Amt anmelden.
- Vor Ablauf des Visums den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen.
Visum zur Berufsausbildung
Marokkanische Staatsangehörige benötigen vor der Einreise ein nationales Visum zur Berufsausbildung nach § 16a Aufenthaltsgesetz. Ein Schengen- oder Touristenvisum reicht für die Aufnahme einer Ausbildung nicht aus.
Nach den aktuellen Angaben der Deutschen Botschaft Rabat wird der Antrag für diese Kategorie persönlich über den externen Dienstleister TLScontact eingereicht. Die Visumgebühr beträgt 75 Euro für Volljährige und 37,50 Euro für Minderjährige. Die Zahlung erfolgt in marokkanischen Dirham; zusätzliche Servicegebühren können entstehen.
- Deutsche Botschaft Rabat: Visum zur Berufsausbildung
- Auslandsportal des Auswärtigen Amts
- Visa-Navigator
Ein Ausbildungsvertrag garantiert kein Visum. Die Visastelle prüft jeden Antrag individuell, insbesondere Ausbildungsplatz, Sprachkenntnisse, Finanzierung, Unterlagen und Plausibilität.
Noch keinen Ausbildungsplatz gefunden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Visum zur Suche nach einem Ausbildungsplatz beantragt werden.
- Der Bewerber hat das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 sind nachgewiesen.
- Es liegt ein Schulabschluss vor, der zum Hochschulzugang berechtigt, oder ein Abschluss einer deutschen Auslandsschule.
- Der Lebensunterhalt ist vollständig gesichert.
- Im Jahr 2026 sind dafür grundsätzlich mindestens 1.091 Euro pro Monat über ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen.
Nach den aktuellen Informationen der Bundesregierung kann die Ausbildungsplatzsuche bis zu neun Monate dauern. Währenddessen sind eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche sowie Probebeschäftigungen von insgesamt bis zu zwei Wochen erlaubt.
Einzelne ältere Informationsseiten können noch abweichende Zeiträume nennen. Prüfen Sie daher vor dem Antrag die aktuelle Bundesregelung und die Hinweise der Deutschen Botschaft Rabat.
Arbeiten während der Ausbildung
Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung ist grundsätzlich eine von der Ausbildung unabhängige Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche möglich. Die Ausbildung muss weiterhin im Mittelpunkt stehen. Zusätzlich müssen der Ausbildungsvertrag und die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen beachtet werden.
Perspektiven nach erfolgreichem Abschluss
Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung können Absolventinnen und Absolventen grundsätzlich bis zu 18 Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Beschäftigung zu finden.
Wer anschließend als Fachkraft arbeitet und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann später eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Nach einer in Deutschland abgeschlossenen Berufsausbildung kann dies unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei Jahren qualifizierter Beschäftigung möglich sein.
Vorsicht vor unseriösen Vermittlern
Die Deutsche Botschaft Rabat warnt ausdrücklich vor Vermittlungsagenturen, die von Bewerbern hohe Gebühren für Ausbildungsplätze verlangen. Nach deutschem Recht darf eine Vergütung für die Vermittlung einer Berufsausbildung grundsätzlich nicht vom Ausbildungsplatzsuchenden verlangt werden.
- Zahlen Sie kein Geld für ein angeblich garantiertes Visum.
- Zahlen Sie nicht für einen angeblich garantierten Ausbildungsvertrag.
- Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Sie nicht verstehen.
- Prüfen Sie Website, Anschrift und Identität des Unternehmens.
- Überweisen Sie kein Geld an unbekannte Privatpersonen.
- Kaufen oder verwenden Sie keine gefälschten Sprachzertifikate.
- Kein Vermittler kann die Erteilung eines Visums garantieren.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für jede Ausbildung Deutsch B1?
Für das Visum werden in der Regel Deutschkenntnisse auf B1-Niveau erwartet. Arbeitgeber, Berufsschulen und insbesondere Einrichtungen im Gesundheitsbereich können B2 verlangen.
Kann ich mich direkt aus Marokko bewerben?
Ja. Bewerbungen können online direkt an deutsche Unternehmen und Einrichtungen gesendet werden. Vorstellungsgespräche finden häufig per Videokonferenz statt.
Kann ich ohne Ausbildungsvertrag ein Visum beantragen?
Für das reguläre Ausbildungsvisum benötigen Sie einen konkreten Ausbildungsplatz. Ohne Vertrag kann das Visum zur Ausbildungsplatzsuche infrage kommen, wenn alle besonderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Muss mein marokkanischer Schulabschluss anerkannt werden?
Das hängt vom Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule und dem Bundesland ab. Eine Zeugnisanerkennung oder Bewertung kann verlangt werden.
Ist eine Ausbildung kostenlos?
Bei einer dualen Ausbildung zahlt der Betrieb normalerweise eine monatliche Vergütung. Bei schulischen Ausbildungen können je nach Schule Kosten entstehen oder die Vergütung fehlen.
Garantiert ein Ausbildungsvertrag das Visum?
Nein. Der Vertrag ist eine wichtige Voraussetzung, aber die Visastelle prüft zusätzlich Sprache, Finanzierung, Unterlagen, Plausibilität und weitere rechtliche Bedingungen.
Kann meine Familie mitkommen?
Ein Familiennachzug kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Dies wird individuell geprüft und hängt unter anderem vom Aufenthaltsstatus, Wohnraum und gesicherten Lebensunterhalt ab.
Offizielle Informationen und Beratung
- Deutsche Botschaft Rabat
- Visum zur Berufsausbildung für Antragsteller aus Marokko
- Make it in Germany: Ausbildung und Visum
- Bundesagentur für Arbeit: Ausbildung in Deutschland
- Anerkennung in Deutschland
- Auslandsportal des Auswärtigen Amts
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Goethe-Institut Marokko
- Faire Integration