Marokko: neue Studie über Minderjährigenehe
Der Nationale Rat für Menschenrechte (CNDH) und der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) haben einen Aufruf zur Konsultation gestartet, um den rechtlichen Rahmen in Bezug auf Kinderheirat und dessen Übereinstimmung mit internationalen Standards zu bewerten. Die Studie wird von einem nationalen Berater durchgeführt.
Der Berater wird zunächst die von den Familienrichtern erteilten Genehmigungen untersuchen, den Kontext ermitteln, in dem diese Genehmigungen erteilt werden, und die Bedingungen analysieren, unter denen diese Ausnahmeregelungen gewährt werden. Die Studie sollte auch das Profil der verheirateten Kinder beschreiben, d. h. Geschlecht, Alter, soziale und wirtschaftliche Lage, Schulbildung, Lese- und Schreibfähigkeit, und die sozioökonomischen Gründe für die Eheschließung ermitteln.
In Marokko hat der Gesetzgeber das gesetzliche Heiratsalter seit 2004 auf 18 Jahre festgelegt. Das Familiengesetzbuch sieht jedoch in Ausnahmefällen „Ausnahmeregelungen“ vor. So heißt es in Artikel 20: „Der für die Eheschließung zuständige Familienrichter kann die Eheschließung eines Jungen und eines Mädchens vor Erreichen der Ehefähigkeit […] durch eine mit Gründen versehene Entscheidung genehmigen, in der das Interesse und die Gründe für die Eheschließung angegeben sind“.
Mit der Forderung nach einer solchen Konsultation setzt die CNDH ihren Kampf für die Abschaffung der Minderjährigenehe fort. Im Jahr 2018 hatte sie eine Sensibilisierungskampagne unter dem Slogan „Heirat von Minderjährigen: Abschaffung der Ausnahme… Wiederherstellung der Norm“ gestartet. Es wurden zahlreiche Sensibilisierungs- und Diskussionsveranstaltungen zu diesem Thema durchgeführt.