
Das Nichttragen einer Maske: eine Straftat im Strafregister
Das Tragen einer Maske und soziale Distanzierung sind jetzt obligatorisch, unter Androhung einer Geldstrafe. Der Gesetzentwurf zu ihrer Einführung, der das Gesetzesdekret Nr. 2.20.292 ergänzt, wurde am vergangenen Freitag einstimmig vom marokkanischen Parlament verabschiedet.
Die Nichteinhaltung der Barrieregesten, die vor kurzem zur Explosion der Kontaminationszähler führten, wird nun mit einer Geldstrafe von 300 bis 1.300 Dirham im Wiederholungsfall bestraft.
Nach Ansicht von Fachleuten könnte die neue Maßnahme katastrophale Folgen für die berufliche Laufbahn des Täters haben, da diese Art von Straftaten, die sich von einem Strafzettel unterscheidet, im Strafregister eingetragen wird.
Die Bewerbung um eine Stelle in der öffentlichen Verwaltung oder sogar in einem privaten Unternehmen kann daher für Straftäter unmöglich sein, weil sie nicht vorbestraft sind. Es wird ein Jahr dauern, bis die Aufzeichnung gelöscht wird.