Die CNSS vereinfacht ihre Verwaltungsverfahren
Die Nationale Sozialversicherungskasse (CNSS) setzt das Gesetz zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und Formalitäten um. Sie hat angekündigt, dass sie die Liste der Dokumente überarbeitet hat, die für Verfahren im Zusammenhang mit der Registrierung von Arbeitnehmern, der Arbeitgeberzugehörigkeit, dem Inkasso, der medizinischen Versorgung, den Sozial- und Familienleistungen und der Ausstellung von Zertifikaten erforderlich sind.
In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, keine beglaubigten Kopien und legalisierten Unterschriften zu verlangen. Auch die Lebens- oder Wohnsitzbescheinigung ist nicht mehr erforderlich. Sie wird durch eine Ehrenerklärung über die Bescheinigung der Nichterwerbstätigkeit, Familienpflege und Nichtehelichkeit ersetzt.
Bei Tod des Versicherten ist anstelle der Bescheinigung über die Nicht-Scheidung des Ehegatten, der alleinstehenden Ehefrau oder der Polygamie eine Kopie des Erbscheins erforderlich. Wenn diese Unterlagen nicht vorliegen, verlangt die CNSS nur eine ehrenwörtliche Erklärung.
Für weitere Informationen lädt der Fonds seine Kunden ein, seine Website cnss.ma zu konsultieren oder sein Call-Center „Allô Damane“ unter 0 802 007 200 und 0 802 033 333 zu kontaktieren.