Marokko: neue Erleichterungen für den Zoll
Das neue Gesetz 55-19 zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und Formalitäten gewährt den Kunden-Benutzern bestimmte Erleichterungen, heißt es in einem Rundschreiben der marokkanischen Verwaltung für Zölle und indirekte Steuern (ADII).
So sind die Benutzer der Zollverwaltung nach dem neuen Gesetz nicht mehr verpflichtet, eine Kopie der Dokumente und Papiere, aus denen sich ihre Akten zusammensetzen, vorzulegen, ihre Unterschrift zu legalisieren und echte Kopien zu beglaubigen, erklärt die Notiz, die angibt, dass diese Erleichterung zu einer spürbaren Zeitersparnis für die Benutzer führen wird.