Marokko will biomedizinische Forschung entwickeln
Die Regierung will die medizinische Forschung fördern. Zu diesem Zweck wurde vom Regierungsrat ein neuer Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 28-13 über den Schutz von Personen, die an der Forschung teilnehmen, verabschiedet.
Dieser vom Gesundheitsminister vorgelegte Verordnungsentwurf zielt darauf ab, die Bedingungen für die Einholung des Widerrufs der Einwilligung von Personen, die an biomedizinischer Forschung teilnehmen, und für die Rekrutierung von gesunden Personen, die für biomedizinische Forschung geeignet sind, sowie die Bedingungen für die Entschädigung festzulegen. Der Entwurf bestimmt die regionalen Ausschüsse zum Schutz von Personen, die an biomedizinischer Forschung teilnehmen, ihre Anzahl und territoriale Zuständigkeit. Er bestimmt auch den Sitz der einzelnen Ausschüsse, ihre Zusammensetzung und Arbeitsweise sowie die Verfahren zur Ernennung ihrer Mitglieder.
Neben den Bedingungen für die Durchführung biomedizinischer Forschung werden in diesem Gesetzentwurf auch die Bedingungen für die Genehmigung, die Aussetzung und den Entzug von Genehmigungen für biomedizinische Forschungsstätten sowie die Bedingungen für die Beantragung einer Genehmigung für biomedizinische Forschung und deren Änderung festgelegt.