MEF: Marokko ist nicht durch „irgendeine Verpflichtung“ zum automatischen Informationsaustausch für Steuerzwecke gebunden
Marokko ist nicht an „irgendeine Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen für Steuerzwecke im Jahr 2021“ mit den Unterzeichnerstaaten der „multilateralen Konvention zur Umsetzung von Maßnahmen bezüglich der BEPS-Steuerabkommen“ gebunden, so das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Verwaltungsreform in einer Erklärung.
„Einige Medien haben Informationen weitergegeben, dass das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit den BEPS-Steuerabkommen, das von Marokko im Juni 2019 unterzeichnet wird, einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Unterzeichnerländern vorsehen würde“, heißt es in der Erklärung.
„Diese Medien haben die Verbindung zwischen dieser Konvention und der Verpflichtung für Nicht-Residenten hergestellt, ab 2021 ihre in Marokko geführten Bankkonten in ihren Steuererklärungen zu deklarieren, die sie in ihren Wohnsitzländern einreichen. Zu diesem Zweck sollte klargestellt werden, dass der Zweck des oben genannten Übereinkommens nicht den automatischen Informationsaustausch betrifft. Außerdem ist Marokko nicht verpflichtet, im Jahr 2021 automatisch Informationen für steuerliche Zwecke auszutauschen“, wird klargestellt.
MREs und die Meldung von in Marokko geführten Konten: die Erklärung von Abdellatif Jouahri