
Sahara : Die Schweiz begrüsst „ernsthafte und glaubwürdige Bemühungen“ Marokkos
Die Schweiz hat am Freitag ihre Unterstützung für die „ernsthaften und glaubwürdigen Bemühungen Marokkos um eine auf Kompromissen basierende politische Lösung“ der marokkanischen Sahara-Frage bekräftigt und erklärt, dass sie in diesem Sinne die vom Königreich vorgelegte Autonomieinitiative zur Kenntnis genommen hat.
„Die Schweiz unterstützt die Bemühungen der Vereinten Nationen und die zentrale Rolle, die sie im Prozess der Sahara-Frage spielen“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung, die nach dem Besuch des Ministers für auswärtige Angelegenheiten, afrikanische Zusammenarbeit und im Ausland lebende Marokkaner, Nasser Bourita, in Bern veröffentlicht wurde. Die Schweiz, die „eine politische Lösung im Einklang mit dem Völkerrecht und den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats unterstützt“, erklärte, sie sei „weiterhin davon überzeugt, dass nur Verhandlungen zu einer politischen, gerechten, dauerhaften und für alle Seiten akzeptablen Lösung führen können“.
In diesem Sinne „bekräftigt sie die Bedeutung der ernsthaften und glaubwürdigen Bemühungen Marokkos um eine auf Kompromissen basierende politische Lösung“ und „nimmt in diesem Zusammenhang die Autonomie-Initiative zur Kenntnis, die Marokko dem Generalsekretär der Vereinten Nationen am 11. April 2007 vorgelegt hat“.
Die Schweiz ermutigt zudem alle Parteien, ihr Engagement im Geiste des Kompromisses fortzusetzen.
Die Erklärung erinnert außerdem an „den Dank des Königreichs Marokko für die Unterstützung, die die Schweizerische Eidgenossenschaft geleistet hat, um als Gaststaat die Abhaltung der von den Vereinten Nationen im Rahmen des laufenden politischen Prozesses zur Suche nach einer gerechten, dauerhaften und gegenseitig annehmbaren politischen Lösung organisierten Treffen in Genf zu erleichtern“.
Auf Anfrage der marokkanischen Behörden hatte das Schweizer Bundesdepartement in einer Verbalnote offiziell mitgeteilt, dass es keine offizielle Vertretung der – front polisario- beim Büro der Vereinten Nationen in Genf oder beim Bundesrat gibt.
Das Schweizer Bundesgericht hatte seinerseits die Klage eines aus den südlichen Provinzen des Königreichs stammenden Staatsangehörigen abgewiesen, der die Entscheidung der Schweizer Behörden angefochten hatte, bei der Erneuerung seiner Flüchtlingserlaubnis künftig die Angabe von „Westsahara“ unter der Rubrik „Staatsangehörigkeit“ zu verweigern.